Wenn ein Umzug wegen dem Arbeitgeberwechsel oder sonstigen beruflichen Gründen stattfindet, dann können diese Kosten unter Umstände von der Steuer abgesetzt werden. Die Umzugskostenpauschale kann hier zum Teil geltend gemacht werden.
Um Ihren Umzug von der Steuer absetzen zu können, müssen verschiedenste Voraussetzungen erfüllt sein. Hier eine kurze Übersicht zu den Voraussetzungen für die steuerliche Geltendmachung:
- Die Ersparnis der Zeit. Wenn Sie durch den Umzug mindestens eine halbe Stunde weniger Zeit benötigen, um zur Arbeit zu kommen.
- Ihr Arbeitgeber zieht um und dadurch ist für Sie der Umzug ebenfalls unumgänglich.
- Die Angabe der verbesserten Arbeitsbedingungen wird beim Finanzamt häufig auch als Voraussetzung angesehen.
- Der Umzug aus dem Ausland zurück nach Deutschland.